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Team Schmutzwasser

Schmutzwasser dezentral

Leider können aus Kostengründen nicht alle Ortschaften zentral erschlossen werden. 

Daher gelten in diesen Ortschaften unseres Verbandsgebietes die Vorschriften der dezentralen Entsorgung (Kleinkläranlagen und Sammelgruben):

 

Stadt Wittstock/Dosse
Alt Daber, Bauhofweg, Geschwister-Scholl-Straße, Jabeler Chaussee (teilw.), Pritzwalker Straße (teilw.), Sudowshof, 
Biesen mit Gemeindeteil Eichenfelde und Heinrichsdorf, Berlinchen, Christdorf, Dranse (inkl. Kuhlmühle und Bungalowsiedlung  Walkmühle), Fretzdorf (Ernstenswill), Gadow, Goldbeck inkl. Siebmannshorst, Herzsprung, Klein Haßlow, Niemerlang mit GT Ackerfelde und Tetschendorf, Neu-Cöln, Randow, Sewekow (Bungalowsiedlung), Schweinrich, Wulfersdorf (Karl-Marx-Hof und Dudel), Zempow, Zootzen

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Gemeinde Heiligengrabe
Blandikow, Blesendorf, Blumenthal-Siedlung, Grabow (Weg der Ausgebauten und Weg der Bodenreform), Königsberg (Barrenthiner Weg), Liebenthal, Maulbeerwalde, Papenbruch, Wernikow, Zaatzke - GT Volkwig

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Anmeldung der Entsorgung (AWU OPR GmbH - Tel.: 033920-5020)

Die Entsorgung erfolgt im Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2026 durch die AWU OPR GmbH nach einem festgelegten Tourenplan. Der Tourenplan kann vor, während und nach Feiertagen etwas variieren. Entsorgungen außerhalb des Tourenplans bzw. an Wochenenden oder Feiertagen werden entsprechend der Gebühren separat in Rechnung gestellt.

Anmeldungen zur Entsorgung müssen rechtzeitig (mind. 3 Tage) vor dem Entsorgungstermin angemeldet werden.

Jeder Kunde hat die Möglichkeit, einen regelmäßigen Entsorgungsrhythmus mit dem Dienstleister zu vereinbaren.

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Um die Kosten der zukünftigen dezentralen Entsorgung für die Kunden des WAV Wittstock möglichst gering zu halten, hat der WAV Wittstock bereits im März 2017 seine Entwässerungssatzung zu den Vorgaben (Bau, Betrieb und Überwachung) geändert:

  • Jede neu zu errichtende Sammelgrube / Kleinkläranlage muss über eine Saugleitung verfügen, sodass eine Entsorgung vom öffentlichen Bereich aus möglich ist (§ 15 Absatz 3 der Entwässerungssatzung)

 

Zum 01.07.2020 ist die 2. Änderungssatzung der Entwässerungssatzung in Kraft getreten. Diese stellt hinsichtlich der Errichtung einer Saugleitung vor allem für Bestandsanlagen noch einmal klar:

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  • Bestandsanlagen, die nicht über eine Saugleitung mit Ansaugstutzen verfügen und deren Grundstücke nicht über eine Zufahrtsmöglichkeit nach § 15 Abs. 7 (Zufahrt für Fahrzeuge bis 26 Tonnen Gesamtgewicht, Zufahrtsbreite mind. 3,50 Meter) verfügen, müssen ab dem 01.01.2021 eine Schlauchgebühr für jede Entsorgung zahlen.

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  • Die Schlauchgebühr (siehe Rubrik Gebühren) richtet sich nach der Entfernung der Anlage zum öffentlichen Bereich:
    - bis 15m, 15 bis 24m und ab 24m

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  • Die Errichtung einer Saugleitung mit Absaugstutzen (auf eigene Kosten) ist jedem Anlagenbetreiber zu empfehlen. Die Saugleitung soll bündig mit dem Zaun enden!

 

Folgendes Prüfschema sollte vor der Errichtung einer Saugleitung beachtet werden:

 

Wichtige Informationen, Merkblätter und Formulare für die Errichtung und den Betrieb von Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben erhalten Sie hier:

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Wegweiser für den Einsatz von Kleinkläranlagen und Sammelgruben

(Link zum MLUK Brandenburg)

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Informationen und Merkblätter des Landkreises Ostprignitz-Ruppin für Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben

(Link zum LK OPR)

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Antrag zur Errichtung Sammelgrube/Kleinkläranlagen beim WAV Wittstock

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Merkblatt zur Errichtung von Saugleitungen (WAV Wittstock)

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Meldung zur Fertigstellung einer Saugleitung (WAV Wittstock)

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