Gebühren
für Trinkwasser
Trinkwassergebühren (bis 31.12.2023 und ab 01.01.2024)
Zum 01.01.2024 trat die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung des Wasser- und Abwasserverbandes Wittstock vom 08.12.2020 in Kraft.
Die Verbrauchsgebühr für einen Kubikmeter Trinkwasser beträgt ab dem 01.01.2024 in Euro 2,17 inkl. 7% MwSt.
Die Grundgebühren wurden auf Basis des möglichen Dauerdurchflusses der entsprechenden Zählergröße (Q34, Q310, Q316, u.s.w.) angepasst. Das heißt, dass der kleinste Wasserzähler mit der Größe Q34 einen maximalen Dauerdurchfluss pro Stunde von 4 Kubikmeter Wasser zulässt. Die Grundgebühr dieses Zählers gilt als Basis für die lineare Steigerung der Grundgebühren der weiteren Zählergrößen.
(Der Steigerungsfaktor orientiert sich am Dauerdurchfluss.)
Abwassergebühren zentral und dezentral (bis 31.12.2023 und ab 01.01.2024)
Zum 01.01.2024 trat die 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Schmutzwasserentsorgung des Wasser- und Abwasserverbandes Wittstock vom 08.12.2020 in Kraft.
Die Schmutzwassergebühren werden entsprechend der Art der Entsorgung in zentral (am Abwasserkanal angeschlossen) und dezentral (über abflusslose Sammelgruben oder Kleinkläranlagen) unterschieden.
Seit der Übernahme der Aufgaben der Abwasserbeseitigung des ehemaligen Eigenbetriebes Wasser- und Abwasserbetrieb Heiligengrabe (EWA-Bereich) zum 01.01.2019 wurden die Gebühren für den ehemaligen EWA-Bereich noch bis Ende 2023 separat kalkuliert.
Ab dem 01.01.2024 gelten einheitliche Gebührensätze im Verbandsgebiet.
Die Grundgebühren wurden auf Basis des möglichen Dauerdurchflusses der zugrundeliegenden Zählergröße (Q34, Q310, Q316 u.s.w.) angepasst.