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Taschenrechner

Gebühren
für Trinkwasser

Trinkwassergebühren (ab 01.01.2022)


Zum 01.01.2022 trat die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Wasserversorgung des Wasser- und Abwasserverbandes Wittstock vom 15.11.2021 in Kraft (Gebührensatzung Wasserversorgung vom 15.11.2020). 
 

Die Verbrauchsgebühr für einen Kubikmeter Trinkwasser beträgt ab dem 01.01.2022 in Euro 1,78 inkl. 7% MwSt. 

 

Die Grundgebühren wurden auf Basis des möglichen Dauerdurchflusses der entsprechenden Zählergröße (Q34, Q310, Q316, u.s.w.) angepasst. Das heißt, dass der kleinste Wasserzähler mit der Größe Q34 einen maximalen Dauerdurchfluss pro Stunde von 4 Kubikmeter Wasser zulässt. Die Grundgebühr dieses Zählers gilt als Basis für die lineare Steigerung der Grundgebühren der weiteren Zählergrößen.

(Der Steigerungsfaktor orientiert sich am Dauerdurchfluss.)

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Trinkwassergebühren
Abwassergebühren zentral (ab 01.01.2022)

Zum 01.01.2023 trat die 2. Änderungssatzung vom 04.10.2022 zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Schmutzwasserentsorgung des Wasser- und Abwasserverbandes Wittstock vom 08.12.2020 in Kraft.

 

Die Schmutzwassergebühren werden entsprechend der Art der Entsorgung in zentral (am Abwasserkanal angeschlossen) und dezentral (über abflusslose Sammelgruben oder Kleinkläranlagen) unterschieden. 

 

Seit der Übernahme der Aufgaben der Abwasserbeseitigung des ehemaligen Eigenbetriebes Wasser- und Abwasserbetrieb Heiligengrabe (EWA-Bereich) zum 01.01.2019 werden die Gebühren für den ehemaligen EWA-Bereich noch bis Ende 2023 separat kalkuliert.

 

Die Kanalbenutzungsgebühr

  1. für die Stadt Wittstock/Dosse mit ihren Ortsteilen und die Gemeinde Heiligengrabe ohne die Ortsteile Heiligengrabe, Maulbeerwalde sowie das Gewerbebiet Heiligengrabe/Liebenthal beträgt auch im Jahr 2023 weiterhin 4,16 € je Kubikmeter;

  2. für die Ortsteile Heiligengrabe, Maulbeerwalde und das Gewerbegebiet Heiligengrabe/Liebenthal (ehem. EWA) beträgt auch im Jahr 2023 weiterhin 4,51 € je Kubikmeter.

 

Die Grundgebühren wurden auf Basis des möglichen Dauerdurchflusses der zugrundeliegenden Zählergröße (Q34, Q310, Q316, u.s.w.) angepasst und gelten für beide Tarifgebiete. Nähere Hinweise hierzu entnehmen Sie bitte der Seite zu den Trinkwassergebühren ab 2021.

Gebühren für die Stadt Wittstock/Dosse mit seinen Ortsteilen und die Gemeinde Heiligengrabe ohne die Ortsteile Heiligengrabe, Maulbeerwalde sowie das Gewerbegebiet Heiligengrabe/Liebenthal

Gebühren für die Ortsteile Heiligengrabe, Maulbeerwalde sowie das Gewerbegebiet Heiligengrabe/Liebenthal (ehem. EWA)

Gebühren
für Abwasser zentral

Abwasser zentral
Abwasser dezentral

Gebühren
für Abwasser dezentral

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