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Bauherreninformationen

Sie wollen ein Haus bauen und benötigen einen Trinkwasserhausanschluss und/oder einen Schmutzwasserhausanschluss?

Nichts ist unmöglich - es kommt aber darauf an!

 

Sie haben sicher viele Fragen! Kommen Sie bitte rechtzeitig auf uns zu - wir beraten Sie gern!

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Um zu klären, ob Sie einen Trinkwasser- und/oder Schmutzwasserhausanschluss erhalten können, benötigen wir einige Informationen von Ihnen, u.a.:

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  • Wer ist der/die Grundstückseigentümer/in?

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  • Wo befindet sich das (Bau)Grundstück? und Gibt es einen gültigen Bebauungsplan?

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  • Liegt bereits eine Baugenehmigung vor bzw. wann soll das Bauvorhaben beginnen?

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  • Ist bereits eine Hausnummer vergeben?

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  • Wo ist Ihr Hausanschlussraum geplant?

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  • In welchem Umfang ist die Nutzung der vorhandenen Immobilie/Gewerbefläche geplant - benötigter Wasserdurchfluss pro Stunde?

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  • Fällt häusliches oder gewerbliches Schmutzwasser an?

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Um Ihnen eine möglichst präzise Auskunft geben zu können, füllen Sie bitte die Antragsformulare vollständig aus und übersenden Sie uns diese mit allen benötigten Unterlagen an:

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Wasser- und Abwasserverband Wittstock

Wasserwerkstraße 1

16909 Wittstock/Dosse

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oder

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per Email an: technik(at)wav-wittstock.de .

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Sind die Informationen vollständig bei uns angekommen, prüfen wir im nächsten Schritt:

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  • Ist das Grundstück bereits erschlossen, d.h. liegt an dem Grundstück schon eine Trinkwasserleitung und/oder eine Schmutzwasserkanalisation vor?

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  • Unter welchen Bedingungen kann der beantragte Hausanschluss hergestellt werden?​ Hierzu vereinbaren wir in der Regel einen Vororttermin mit dem Bauherren/der Bauherrin!

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  • Welche Baumaßnahmen und in welchem Umfang sind diese Baumaßnahmen nötig, um einen Trinkwasserhausanschluss und/oder Schmutzwasserhausanschluss zu errichten? 

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  • Können wir als WAV Wittstock den Hausanschluss selbst herstellen oder benötigen wir hierzu einen externen Dienstleister, z.B. für eine Straßendurchörterung oder Straßenwiederherstellung?

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  • Durch uns sind entsprechende Genehmigungen einzuholen:
    • bei Medienträgern, wie z.B. Strom, Gas, Telefon, Straßenbeleuchtung, Regenwasserkanalisation
    • bei Straßenbaulastträgern​, wie z.B. Stadt/Gemeinde für Kommunalstraßen, Landkreis für Kreisstraßen, Landesstraßendienst für Landes- und Bundesstraßen 

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  • Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, kann eine Kostenschätzung im Rahmen eines Kostenvoranschlages (Angebotes) für die Herstellung des Anschlusses/der Anschlüsse übergeben werden.

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  • Nach Beauftragung der Herstellung durch den/die Anschlussnehmer/in (Grundstückseigentümer/in) sind die entsprechenden Genehmigungen ggf. zu erneuern/zu aktualisieren.

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  • Ein Termin für die Umsetzung kann vereinbart werden.

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  • Die Abrechnung der Herstellungskosten erfolgt auf Basis der tatsächlichen Kosten im Rahmen des Erlasses eines Bescheides nach Satzungsrecht des Wasser- und Abwasserverbandes Wittstock.

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Planen Sie daher bitte eine rechtzeitige Beantragung zur Umsetzung des Vorhabens ein!

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