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Bauherreninformationen
Sie wollen ein Haus bauen und benötigen einen Trinkwasserhausanschluss und/oder einen Schmutzwasserhausanschluss?
Nichts ist unmöglich - es kommt aber darauf an!
Sie haben sicher viele Fragen! Kommen Sie bitte rechtzeitig auf uns zu - wir beraten Sie gern!
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Um zu klären, ob Sie einen Trinkwasser- und/oder Schmutzwasserhausanschluss erhalten können, benötigen wir einige Informationen von Ihnen, u.a.:
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Wer ist der/die Grundstückseigentümer/in?
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Wo befindet sich das (Bau)Grundstück? und Gibt es einen gültigen Bebauungsplan?
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Liegt bereits eine Baugenehmigung vor bzw. wann soll das Bauvorhaben beginnen?
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Ist bereits eine Hausnummer vergeben?
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Wo ist Ihr Hausanschlussraum geplant?
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In welchem Umfang ist die Nutzung der vorhandenen Immobilie/Gewerbefläche geplant - benötigter Wasserdurchfluss pro Stunde?
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Fällt häusliches oder gewerbliches Schmutzwasser an?
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Um Ihnen eine möglichst präzise Auskunft geben zu können, füllen Sie bitte die Antragsformulare vollständig aus und übersenden Sie uns diese mit allen benötigten Unterlagen an:
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Wasser- und Abwasserverband Wittstock
Wasserwerkstraße 1
16909 Wittstock/Dosse
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oder
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per Email an: technik(at)wav-wittstock.de .
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Sind die Informationen vollständig bei uns angekommen, prüfen wir im nächsten Schritt:
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Ist das Grundstück bereits erschlossen, d.h. liegt an dem Grundstück schon eine Trinkwasserleitung und/oder eine Schmutzwasserkanalisation vor?
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Unter welchen Bedingungen kann der beantragte Hausanschluss hergestellt werden?​ Hierzu vereinbaren wir in der Regel einen Vororttermin mit dem Bauherren/der Bauherrin!
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Welche Baumaßnahmen und in welchem Umfang sind diese Baumaßnahmen nötig, um einen Trinkwasserhausanschluss und/oder Schmutzwasserhausanschluss zu errichten?
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Können wir als WAV Wittstock den Hausanschluss selbst herstellen oder benötigen wir hierzu einen externen Dienstleister, z.B. für eine Straßendurchörterung oder Straßenwiederherstellung?
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- Durch uns sind entsprechende Genehmigungen einzuholen:
- bei Medienträgern, wie z.B. Strom, Gas, Telefon, Straßenbeleuchtung, Regenwasserkanalisation
- bei Straßenbaulastträgern​, wie z.B. Stadt/Gemeinde für Kommunalstraßen, Landkreis für Kreisstraßen, Landesstraßendienst für Landes- und Bundesstraßen
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- Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, kann eine Kostenschätzung im Rahmen eines Kostenvoranschlages (Angebotes) für die Herstellung des Anschlusses/der Anschlüsse übergeben werden.
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- Nach Beauftragung der Herstellung durch den/die Anschlussnehmer/in (Grundstückseigentümer/in) sind die entsprechenden Genehmigungen ggf. zu erneuern/zu aktualisieren.
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- Ein Termin für die Umsetzung kann vereinbart werden.
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- Die Abrechnung der Herstellungskosten erfolgt auf Basis der tatsächlichen Kosten im Rahmen des Erlasses eines Bescheides nach Satzungsrecht des Wasser- und Abwasserverbandes Wittstock.
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Planen Sie daher bitte eine rechtzeitige Beantragung zur Umsetzung des Vorhabens ein!
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