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Installateurverzeichnis

Die gesetzlichen Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20.06.1980, zuletzt geändert am 11.12.2014 insbesondere § 12 Abs. 2 AVBWasserV setzt voraus, dass Arbeiten an Wasserversorgungsanlagen nur von Vertragsinstallationsunternehmen verrichtet werden dürfen, die eine Eintragung im Installateurverzeichnis des zuständigen Wasserversorgers nachweisen können. 

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Der WAV Wittstock ist Mitglied im Intallateurausschuss der Prignitz, welcher über die Zulassung von Installateuren in das Installateurverzeichnes der Prignitz entscheidet. Die eingetragenen Installateure verfügen über die erforderlichen Qualifikationen und Fachkenntnisse zur Ausführung von Arbeiten an Trinkwasserhausinstallationen.

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Hinweis: Das Installateurverzeichnis vermittelt ausschließlich eine Übersicht von Vertragsinstallationsunternehmen, die im Installateurverzeichnis der Prignitz eingetragen sein.

Liste der zugelassenen

Installateure

Stand: 03/2020​

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