Abwassergebühren zentral ab 01.01.2021
Zum 01.01.2021 tritt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentlichen Schmutzwasserentsorgung des Wasser- und Abwasserverbandes Wittstock vom 08.12.2020 in Kraft (Gebührensatzung Schmutzwasserentsorgung vom 08.12.2020) .
Die Schmutzwassergebühren werden entsprechend der Art der Entsorgung in zentral (am Abwasserkanal angeschlossen) und dezentral (über abflusslose Sammelgruben oder Kleinkläranlagen) unterschieden. Auf dieser Seite werden die Gebühren der zentralen Schmutzwasserentsorgung dargestellt.
Seit der Übernahme der Aufgaben der Abwasserbeseitigung des ehemaligen Eigenbetriebes Wasser- und Abwasserbetrieb Heiligengrabe (EWA-Bereich) zum 01.01.2019 werden die Gebühren für den ehemaligen EWA-Bereich noch bis Ende 2023 separat kalkuliert.
Die Kanalbenutzungsgebühr
- für die Stadt Wittstock/Dosse mit ihren Ortsteilen und die Gemeinde Heiligengrabe ohne die Ortsteile Heiligengrabe, Maulbeerwalde sowie das Gewerbebiet Heiligengrabe/Liebenthal blieb gegenüber dem Vorjahr stabil bei 4,38 €;
- für die Ortsteile Heiligengrabe, Maulbeerwalde und das Gewerbegebiet Heiligengrabe/Liebenthal (ehem. EWA) blieb gegenüber dem Vorjahr stabil bei 2,84 €.
Die Grundgebühren wurden auf Basis des möglichen Dauerdurchflusses der zugrundeliegenden Zählergröße (Q34, Q310, Q316, u.s.w.) angepasst und gelten für beide Tarifgebiete. Nähere Hinweise hierzu entnehmen Sie bitte der Seite zu den Trinkwassergebühren ab 2021.
Die zentralen Schmutzwassergebühren im Überblick 2020/2021:
2020 | 2021 | |
Schmutzwasser | in Euro (€) | in Euro (€) |
Kanalbenutzungsgebühr je m³ zu 1. | 4,38 | 4,38 |
Kanalbenutzungsgebühr je m³ zu 2. (ehem. EWA-Bereich) | 2,84 | 2,84 |
Grundgebühr nach Zählergröße pro Monat | in Euro (€) | in Euro (€) |
QN 2,5 bzw. Q34 | 7,00 | 7,00 |
QN 6 bzw. Q310 |
16,80 |
17,50 |
QN 10 bzw. Q316 | 28,00 | 28,00 |
bis DN 50 bzw. Q325 | 140,00 | 43,75 |
bis DN 80 bzw. Q363 | 224,00 | 110,25 |
bis DN 100 bzw. Q3100 | 280,00 | 175,00 |